Hauptamtsleiterin Diana Wirth und Ordnungsamtsleiter Udo Stöckle freuen sich, nach längerer Zeit zwei neue Mitarbeiter für den Gemeindevollzugsdienst der Gemeinde Remchingen begrüßen zu können.
Harald Bott und Daniel Dennig werden sich die verantwortungsvollen Aufgaben des Gemeindevollzugsdienstes im Außendienst aufteilen, wobei die Einsatzzeiten flexibel und über die üblichen Dienstzeiten hinaus verteilt werden. Schwerpunkt der Einsatztätigkeit ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer. Hier steht der tatsächliche Freiraum der Gehwege im Vordergrund, sodass Fußgänger diese ungehindert benutzen können, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen.
Auch die Kontrolle der restlichen Fahrbahnbreite von 3 m spielt eine wichtige Rolle, sodass Rettungsfahrzeuge oder Müllfahrzeuge im Bedarfsfall ungehindert an parkenden Autos vorbeifahren können. Ebenso werden auch die Parkzeiten der Kraftfahrzeuge mit Parkscheibe an der B 10 sowie die Parkscheine auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen bei der Kulturhalle und beim Freibad kontrolliert. Zusätzlich werden weitere Aufgabenbereiche des Ordnungsamts im Außenbereich erfüllt, welche die Einhaltung der örtlichen Polizeiverordnung betreffen, insbesondere die Überwachung von Spielplätzen, Schulgeländen und anderen Plätzen hinsichtlich Vandalismus und Umweltverstößen durch widerrechtliche Müllablagerungen oder auch durch hinterlassenen Hundekot.
Die beiden Vollzugsbediensteten freuen sich auf die vielfältigen Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zum Wohle der Allgemeinheit und zur Unterstützung polizeilicher, melderechtlicher und verkehrsrechtlicher Aufgaben. Nicht nur im Bereich des ruhenden Verkehrs ist die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer gefragt. Um Lärmbelästigungen, Umweltverschmutzungen, Störungen oder Gefahren durch rücksichtsloses Verhalten zu vermeiden, sind mit dem Gemeindevollzugsdienst viele Tätigkeitsfelder verbunden, die sowohl präventiv durch Überzeugungsarbeit als auch durch Sanktionen in Form von Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden.
Die Gemeinde Remchingen freut sich auf den bevorstehenden Einsatz beider Personalkräfte und setzt auf die Einsicht der Betroffenen, wenn Ordnungswidrigkeiten rechtskonform geahndet werden.