Die zwei Bedeutungen sind schnell erklärt
Für den Einzelhandel, der ab dem 20. April 2020 wieder mit den gebotenen Vorsichtsmaßnahmen den Geschäftsbetrieb aufnehmen darf, bedeutet es, mit Vorsicht und Rücksicht für Mitarbeiter und Kunden zu agieren.
Für jeden anderen heisst es, umsichtig bewegen, Rücksicht nehmen und vielleicht auch immer mal wieder an die immer noch geschlossenen Gastronomiebetriebe denken, die Ihre Bestellungen im Liefer- oder Abholservice brauchen.