26. Januar 2021

Hilferuf des Photovoltaik-Netzwerks Nordschwarzwald

Wichtige Frist für Eigentümer von Solaranlagen läuft am 31. Januar 2021 aus!


Das PV-Netzwerk Nordschwarzwald ruft alle Eigentümer von Solarstromanlagen und Batteriespeichern auf, sich dringend beim Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden. Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert womöglich den Vergütungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer älterer PV-Anlagen haben diesen entscheidenden Schritt noch nicht getan.

Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Registrierungspflicht gilt auch für die Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im Anlagenregister bzw. über das Photovoltaik-Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet hatten. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in dasMaStR erfolgt nicht.

Allerspätestens bis zum 31.01.2021 müssen alle bisher noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen und Speicher gemeldet werden.


Die Netzbetreiber müssen Anlagenbetreiber von an ihr Netz angeschlossenen Bestandsanlagen schriftlich darüber informieren, dass sie ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren müssen. Dies sollte mittlerweile in allen Fällen erfolgt sein. Sollten Sie bisher keine Aufforderung von Ihrem Netzbetreiber erhalten haben, so nehmen Sie die Anmeldung Ihrer Anlage bitte trotzdem bis zum 31.01.2021 vor. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Nordschwarzwald www.photovoltaik-bw.de/nordschwarzwald.

Luftaufnahme der Photovoltaikanlage beim Friedhof Wilferdingen. Für die Eigentümer von Solaranlagen läuft am 31. Januar 2021 eine wichtige Frist ab. Foto: R. Eiberger

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