02. Juni 2021

Schlossbad öffnet am 4. Juni

Das Schlossbadteam freut sich auf die Badegäste.

 

Passend zur Öffnung gibt es nun endlich sommerliches Wetter. Für den Freibadbesuch gibt es aufgrund diversen Corona-Bestimmungen einige Regeln, die zu beachten sind. Der Zutritt ist ohne Ausnahme nur Personen möglich, die keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen und nach Vorlage eines tagesaktuellen Test-, Impf- oder Genesungsnachweises nach § 5 der Coronaverordnung des Landes vom 13. Mai 2021 möglich. Die Vorlagepflicht gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Tagesaktuell bedeutet, dass der Test in den letzten 24 Stunden vorgenommen sein muss. Das DRK Remchingen plant, eine tägliche Testmöglichkeit zunächst in der Kulturhalle, ab 7. Juni im Rathausfoyer von 17.30 bis 19.30 Uhr einzurichten. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Hinweise auf der Homepage der Gemeinde Remchingen (www.remchingen.de).

Der Zutritt ist in zwei Zeitblöcken möglich:
1. 09.00 – 14.00 Uhr
2. 15.00 – 20.00 Uhr

Die Einteilung in zwei Blöcke ermöglicht es, dass zwischen den Zeiten eine Grundreinigung in den Lauf- und Griffbereichen, sowie Toiletten erfolgen kann. Ebenfalls wird die ausreichende Chlorung des Wassers kontrolliert. Um 14.00 Uhr bzw. 20.00 Uhr müssen alle Besucher das Freibad verlassen. Es können lediglich Einzeleintrittskarten pro Zeitblock erworben werden:

  • Erwachsene 4,00 €
  • Ermäßigte (6-25 Jahre) 2,50 € 
  • Kinder (0-5 Jahre) 1,00 €


Der Zutritt ist über den Online-Verkauf von Einzeleintrittskarten über die Homepage der Gemeinde Remchingen möglich und wird im Laufe der Woche freigeschaltet.  Für einen Zeitblock werden max. 1.000 Eintrittskarten angeboten. Die Karten müssen online gekauft werden (Print-at-Home bzw. digitale Tickets auf dem Smartphone), um im Eingangsbereich eine möglichst geringe Wartezeit zu erreichen. Im Eingangsbereich werden die Tickets vom Personal mittels Scanner oder an den Drehkreuzen kontrolliert. Eine Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.

Beim Onlinekauf der Eintrittskarten werden erfasst:

1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
2. Datum sowie Beginn des Besuchs unter Angabe der maximal zulässigen Badezeit entsprechend dem gekauften Ticket, und
3. Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.

Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen das Freibad nur besuchen, wenn sie die Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten werden vier Wochen nach Erhebung gelöscht. Beim Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken sind Zugang und Ausgang getrennt. Nur über diese Bereiche dürfen die Becken betreten und verlassen werden. Menschen mit motorischen Einschränkungen können in Absprache mit dem Personal die Becken über die Wärmehalle bzw. über den Strandzugang im Nichtschwimmerbecken betreten und verlassen.

Die Beckennutzung ist auf eine maximale Personenanzahl für die gleichzeitige Nutzung begrenzt:

  • Schwimmerbecken 80 Personen
  • Nichtschwimmerbecken 135 Personen
  • Kleinkindbecken 20 Personen


Daher kann es dazu kommen, dass die Becken teilweise nicht von allen Badegästen gleichzeitig genutzt werden können bzw. es besteht kein Anspruch auf eine ständige Beckennutzung. Bei einer eventuellen Schlangenbildung, insbesondere im Eingangsbereich, ist der Mindestabstand zu beachten. Entsprechende Markierungen werden auf dem Boden angebracht.

Die Innen-Duschen und -Umkleiden können nicht benutzt werden und bleiben verschlossen. Bei den Außenkabinen wird jede zweite Kabine gesperrt. Vor dem Betreten der Becken muss in den Außenduschen ein Abduschen erfolgen. WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden. Die Föhnanlage wird gesperrt. Das Föhnen der Haare mittels eigener, mitgebrachter Geräte ist ebenfalls nicht erlaubt. Eine Spindvermietung kann diese Saison nicht erfolgen. Es können die Spinde im Außenbereich genutzt werden. Die Spinde müssen beim jeweiligen Verlassen des Bades geräumt werden.

In allen Bereichen sind die Abstandsregeln einzuhalten. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen ist zu warten, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist. An Engstellen sind Hinweise zur Vermeidung enger Begegnungen angebracht. Auch erfolgten Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr) und weitere Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad. Manche Einrichtungen können nur teilweise benutzt werden und werden ggf. gesperrt. Gesperrt ist das Beachvolleyballfeld.

Das Spielschiff, der Wasserspielplatz und das Shuffleboard können unter Einhaltung der Abstandsregeln benutzt werden. Das Hüpfkissen ist auf max. zwei Nutzer gleichzeitig beschränkt. Wo notwendig, sind entsprechende Hinweise angebracht. Sitzbänke dürfen unter Beachtung der Abstandsregelungen benutzt werden. Wasserspielzug oder sonstigen Schwimmutensilien können leider nicht ausgeliehen werden.

Die organisatorischen Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus-und Badeordnung gerecht werden, auch ohne, dass unsere Mitarbeiter darauf ständig hinweisen müssen.

Der Freibadparkplatz ist kostenpflichtig (5 Std./1,00 €). Stammgäste können im Kartenbüro der Kulturhalle Saisonparkausweise für 10,00 €erwerben (Mo., Mi. und Freitag 14.00 bis 18.00 Uhr).

Die Gemeindeverwaltung freut sich trotz aller Einschränkungen auf eine sonnige Freibadsaison und hofft, Sie bald als Gast im Freibad begrüßen zu dürfen!

Das Freibad ist bereit und wartet auf die ersten Gäste.

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