Festlegung der Satzung mitsamt Abgrenzungsplan sowie den dazugehörigen Richtlinien.
Für die Ortskernsanierung in Nöttingen hat der Gemeinderat Remchingen die "Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern Nöttingen" beschlossen.
Ferner werden im Rahmen der Durchführung relevante Modernisierungen und Instandsetzungen sowie private Abbruchmaßnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Dies betrifft auch denkmalgeschützte Gebäude. Einzelheiten zu den Baumaßnahmen werden in den Förder- und Gestaltungsrichtlinien erörtert.
Zur Satzung
Zu den Förderrichtlinien