Am Wahltag gelten die Infektionsschutzmaßnahmen gemäß der Corona-Verodnung.
Bei der Bundestagswahl am 26. September gelten in den Wahlräumen aufgrund der COVID-19-Pandemie die Vorgaben von § 11 Corona-Verordnung. Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die derzeit gültigen Richtlinien einzuhalten. Ferner sind die Hygienemaßnahmen von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie aller an der Wahl beteiligten Personen einzuhalten.
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