4. Remchinger Vesperkirche vom 25. bis 31. Januar 2026
Eine Woche lang sollen junge und ältere Menschen, mit und ohne Arbeit, belastete, erschöpfte, einsame und kontaktfreudige Menschen, Alleinstehende und Familien eine warme Mahlzeit, Kaffee, Tee, alkoholfreie Getränke und Kuchen kostenlos erhalten. Mit einem geistlichen Impuls soll die Seele genährt werden.
Wie im vergangenen Jahr startet die Woche der Begegnung am Sonntag, 25. Januar 2026 mit einem Gottesdienst um 10:15 Uhr in der Christuskirche in Wilferdingen. Bei der anschließenden offiziellen Eröffnung der Vesperkirche wird auch Bürgermeisterin Julia Wieland mit dabei sein. Das Ehepaar Monika und Matze Burger wird mit vielen Helferinnen und Helfern für die Gäste aus regionalen Produkten täglich ein frisches Essen zubereiten. Zum Abschluss gibt es Kaffee und selbstgebackene Kuchen.
Für die Vesperkirche ist das Team auch 2026 auf viele fleißige Helferinnen und Helfer, Kuchenbäckerinnen und Kuchenbäcker angewiesen. Die Helferliste ist ab Dezember 2025 freigeschaltet. Eintragungen sind über den nebenstehenden QR-Code und auch unter https://vesperkirche.diakonie-remchingen.de möglich. Die Angaben werden mit einer E-Mail bestätigt. Spätestens eine Woche vor der Vesperkirche werden Sie noch einmal mit genaueren Angaben kontaktiert. Kuchenspenden können unter Telefon 07232/3693-0 angemeldet werden.
Die Diakoniestation Remchingen ist für die Durchführung der Vesperkirche auf Spenden angewiesen. Im Vorjahr konnten die Ausgaben zu einem hohen Anteil durch Großspenden abgedeckt werden. Dies wird in diesem Umfang in diesem Jahr nicht so sein. Daher freut sich die Diakoniestatoin über alle Geld- und Sachspenden für die Vesperkirche (Konto: Volksbank pur DE62 6619 0000 0000 3641 00 bzw. Sparkasse Pforzheim Calw DE55 6665 0085 0001 1773 70). Spendenbescheinigungen werden sehr gerne ausgestellt. Für Rückfragen steht Frau Katrin Bauer 3693-14, E-Mail: vesperkirche (at) diakonie-remchingen.de, ebenfalls gerne zur Verfügung.
Quelle: Die Informationen sind den Gemeindenachrichten Nr. 48/2025 entnommen.


Kommentare und Antworten