Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Remchingen-prima ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten. Obwohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) keine Verpflichtung für  Remchingen-prima vorsieht, ist es unser Ziel, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des BFSG bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.remchingen-prima.de und wurde am 06.06.2025 erstellt.



Dienstleistungsbeschreibung
Regionales Nachrichtenportal

Konformitätslevel der Website
WCAG 2.0 AA

Status der Inhaltskonformität
Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

Bewertungsmethode
Mit Hilfe der Selbsteinschätzung hat Remchingen Prima die Bewertung der Website vorgenommen. Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
  • Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
  • Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
  • Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.

 

Zusätzlich erfüllte Anforderungen

  • Der in der Anwendung eingesetzte Eye-Able Client stellt insgesamt 25 wahlweise einstellbarer Barrierefreiheits-Funktionen zur Verfügung.
  • Von den Regelungen des BFSG ist die Anwendung Remchingen-prima nicht betroffen. Dennoch bemühen wir uns im Interesse von Lesern mit Einschränkungen, den Anforderungen des BFSG weitgehend gerecht zu werden.


Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:

Stephanie Stief
Lutherstrasse 1
75196, Remchingen
07232 372355
sst@gkmb.de


Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt.

Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.

Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.

Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.