Erinnerung an die Verpflichtung zum Winterdienst

Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeinde Remchingen an die Streupflichtsatzung erinnern. Diese besagt, dass Straßenanlieger die Gehwege vor ihrem Grundstück zu reinigen, bei Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen haben. Die Reinigungspflicht beinhaltet das Beseitigen von Schmutz, Unkraut, Unrat und Laub. Sind keine Gehwege vorhanden, muss stattdessen eine Fläche von einem Meter Breite entsprechend gereinigt werden.

Straßenanlieger sind Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter, Pächter) von Grundstücken, die direkt an einer Straße liegen oder von der Straße eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Gemeinde bittet um Beachtung.

Quelle: Die Informationen sind den Gemeindenachrichten Nr. 48/2025 entnommen. 

Symbolbild, Foto: iStock Nr. 1094184414
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