Remchinger Windkraft-Entscheid: Eintrag ins Wählerverzeichnis

Am Sonntag, 20 Juli 2025, findet der Bürgerentscheid zu den weiteren Windkraft-Planungen in den Remchinger Gebieten im Bärengrund, Ranntal und Oberwald statt. Damit Sie Ihre Stimme abgeben können, benötigen Sie einen Wahlschein. Stimmberechtigte werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 29. Juni 2025 eine Benachrichtigung. Wer der Meinung ist, stimmberechtigt zu sein, keine Wahlbenachrichtigung bis zu diesem Datum erhält oder aus sonstigen Gründen nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss einen Antrag auf Berichtigung stellen. 

Die Gemeindeverwaltung hat die "Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für den Bürgerentscheid am 20. Juli 2025" veröffentlicht. Daraus ist zu ersehen, wer automatisch einen Wahlschein erhält und wer gegebenenfalls einen Antrag stellen muss. Stimmberechtigte Personen können das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 30. Juni - 04. Juli 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Gemeinde Remchingen, San-Biaggio-Platani-Platz 8, einsehen. Der Zugang ist barrierefrei. 

Zur öffentlichen Bekanntmachung

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Ferner macht das Wahlamt Remchingen im Gemeindeblatt Nr. 28/2025 auf folgende Hinweise aufmerksam: 

Wahlscheine für den Bürgerentscheid können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten noch bis zum Freitag, den 18. Juli 2025, 18.00 Uhr, im Rathaus mündlich, schriftlich oder elektronisch (ordnungsamt (at) remchingen.de) beantragt werden.

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins über den Link auf der Homepage www.remchingen.de oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist allerdings nur bis Donnerstag, den 17. Juli 2025, 12.00 Uhr freigeschaltet.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, den 19. Juli 2025, 12.00 Uhr, auf telefonischen Antrag (07232 7979-201) ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter folgenden angegebenen Gründen  den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen:

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 und § 3b Abs. 1 Kommunalwahlordnung oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch , wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Stimmrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen.

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,

c) wenn sein Stimmrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Stimmberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Darüber hinaus wird auch auf die sonstigen Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid verwiesen.

Wichtiger Hinweis: Bitte die ausgefüllten Wahlbriefe rechtzeitig mit der Post an die Gemeinde Remchingen, San Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen zurücksenden oder rechtzeitig im Rathaus abgeben oder im Rathausbriefkasten (für Wahlbriefe) einwerfen, so dass diese am Wahlsonntag vor 18.00 Uhr eingegangen sind. 

Quelle:  Die Informationen zu den ergänzenden Hinweisen sind den Gemeindenachrichten Nr. 28/2025 entnommen.

Symbolbild, Foto: iStock Nr. 186119874
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