Gemeinderat muss sich am 1. August erneut mit den Folgen eines vielfach als Wählertäuschung bezeichneten Vorgangs befassen.

"Der Gemeinderat stellt fest, dass für die Ablehnung des Ehrenamts als gewählter Gemeinderat von Herrn Dr. Lorenz Praefcke ein wichtiger Grund nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO vorliegt."

Diesen Beschluss muss der Gemeinderat mit Mehrheit fassen. Einen Ermessensspielraum gibt es nicht, weil der Antragsteller Dr. Praefcke seiner anfänglichen Begründung wegen angegriffener Gesundheit die Begründung seines fortgeschrittenen Alters nachgeschoben hatte. Nachdem Dr. Praefcke bereits 2011 und 2021 aus Altersgründen vorzeitig aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, steht formal dem dritten Ausscheiden - dieses Mal sogar vor Antritt des Mandats - nichts im Weg.

Allerdings haben wegen der allgemein als grobe Wählertäuschung wahrgenommenen Vorgänge bei der Bürgerliste die Fraktionen der CDU, Freien Wähler, SPD und Grüne bei der Gemeinderatssitzung vom 18. Juli 2024 ihre Mitwirkung mit umfassender Begründung versagt. (Siehe unsere Berichte vom 19. Juli, 20. Juli und  26. Juli.)

Bürgermeisterin Julia Wieland musste daher gemäß  § 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem rechtswidrigen Beschluss widersprechen und einen neuen zweiten Sitzungstermin zur erneuten Beschlussfassung anberaumen. Und so wird nun der Gemeinderat am Donnerstag, den 1. August den eingangs erwähnten Beschluss erneut behandeln.

Da sich an der Bewertung des Vorgehens von Dr. Praefcke und der darauffolgenden Einlassungen des Sprechers der Bürgerliste Wolfgang Oechsle nichts geändert hat, ist mit einer erneuten Ablehnung des Beschlusses zu rechnen. So hat sich laut dem Sprecher der SPD Fraktion Volker Bräuninger „an den vorgetragenen Begründungen nichts geändert und deshalb werden wir auch weiterhin nicht an der Vollendung dieser Wählertäuschung mitwirken können“.

Zwischenzeitlich hat sich die Zusammensetzung des Gemeinderats durch den Übergang auf das gerade neu gewählte Gremium verändert. Insofern darf man gespannt sein, ob die Ablehnung so eindeutig ausfällt wie bei der ersten Abstimmung. Auf jeden Fall ist nach einer erneuten Ablehnung dann in nächster Instanz das Landratsamt Enzkreis als Rechtsaufsicht am Zug. 

red






   

 

Die Tagesordnung vor dem Hintergrund der letzten Abstimmung am 18. Juli 2024 (Foto: RPN)
zurück

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

Captcha Code Kann das Bild nicht gelesen werden? Klicken Sie hier, um zu aktualisieren

Captcha ist erforderlich!

Code stimmt nicht überein!

Terms is required!

Please accept

* Diese Felder sind erforderlich.

Bemerkungen :

  • user
    Kurt Pailer 30.07.2024 um 15:33
    Ich finde es ist eine Wählertäuschung die so nicht akzeptiert werden kann.