Ordnungsamt Remchingen: Hinweis zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

Die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes sind regelmäßig zu immer wechselnden Zeiten im gesamten Gemeindegebiet unterwegs und überwachen den ruhenden Verkehr (alle parkenden Fahrzeuge). Ab sofort werden die Kontrollen verschärft durchgeführt und Verstöße direkt geahndet, wie beispielsweise:
 

  • Parken auf dem Gehweg (Fußgängerverkehr behindert/versperrt)
  • Parken an engen und unübersichtlichen Stellen (dadurch Rettungsweg oder Sicht versperrt)
  • Parken entgegen der Fahrtrichtung
  • Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Parkticket/Saisonkarte (Kulturhalle, Freibad, Narrenplätzle)
  • Parken ohne Parkscheibe bzw. mit abgelaufener Parkzeit auf Parkstreifen mit Parkscheibenpflicht
  • Halten und Parken bei beschildertem Halte-/Parkverbot


Quelle: Die Informationen zu diesem Artikel sind den Gemeindenachrichten Nr. 46/2025 entnommen.

Symbolbild, Foto: iStock Nr. 1499102667
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