Hinweis des Ordnungsamtes zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

Der Gemeindevollzugsdienst ist regelmäßig zu immer wechselnden Zeiten im gesamten Gemeindegebiet unterwegs und überwacht den ruhenden Verkehr (alle parkenden Fahrzeuge). Mit Beginn des neuen Schuljahres werden die Kontrollen insbesondere entlang der Schulwege, vor Schulen und Kindergärten verschärft durchgeführt und Verstöße direkt geahndet. Beispielsweise:
 

  • Parken auf dem Gehweg (Fußgängerverkehr behindert/versperrt)
  • Parken an engen und unübersichtlichen Stellen (dadurch Rettungsweg oder Sicht versperrt)
  • Parken entgegen der Fahrtrichtung
  • Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Parkticket/Saisonkarte (Kulturhalle, Freibad, Narrenplätzle)
  • Parken ohne Parkscheibe bzw. mit abgelaufener Parkzeit auf Parkstreifen mit Parkscheibenpflicht
  • Halten und Parken bei beschildertem Halte-/Parkverbot


Quelle: Die Informationen zu diesem Artikel sind den Gemeindenachrichten Nr. 38/2026 entnommen.

Symbolbild, Foto: iStock Nr. 1499102667
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Bemerkungen :

  • user
    Matthias Drüppel 18.09.2026 um 12:19
    Gegenseitige Rücksichtnahme wäre auch bei Tempo 30 wünschenswert! Für viele ist dies nur eine Empfehlung. Das ein KFZ mit 50km/h weit lauter ist als eines das nur 30km/h fährt dürfte jedem bekannt sein. Aber das passiert ja nicht vor der eigenen Haustüre….. Respekt vor den Mitmenschen ist leider in vielen Lebenslagen abhanden gekommen. Beim Parken (siehe Anhänger- und Wohnmobilstrasse vom Schützenhaus zum Friedhof) und bei vielem mehr.
    Mit bestem Gruß aus Singen
    Matthias Drüppel