Hinweis des Ordnungsamtes zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
Der Gemeindevollzugsdienst ist regelmäßig zu immer wechselnden Zeiten im gesamten Gemeindegebiet unterwegs und überwacht den ruhenden Verkehr (alle parkenden Fahrzeuge). Mit Beginn des neuen Schuljahres werden die Kontrollen insbesondere entlang der Schulwege, vor Schulen und Kindergärten verschärft durchgeführt und Verstöße direkt geahndet. Beispielsweise:
- Parken auf dem Gehweg (Fußgängerverkehr behindert/versperrt)
- Parken an engen und unübersichtlichen Stellen (dadurch Rettungsweg oder Sicht versperrt)
- Parken entgegen der Fahrtrichtung
- Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Parkticket/Saisonkarte (Kulturhalle, Freibad, Narrenplätzle)
- Parken ohne Parkscheibe bzw. mit abgelaufener Parkzeit auf Parkstreifen mit Parkscheibenpflicht
- Halten und Parken bei beschildertem Halte-/Parkverbot
Quelle: Die Informationen zu diesem Artikel sind den Gemeindenachrichten Nr. 38/2026 entnommen.

Bemerkungen :
Mit bestem Gruß aus Singen
Matthias Drüppel