Hinweis des Ordnungsamtes zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

Ab sofort und insbesondere zu Schuljahresbeginn werden die Kontrollen verschärft durchgeführt und Verstöße direkt geahndet. Beispielsweise:
 

  • Parken auf dem Gehweg (Fußgängerverkehr behindert/versperrt)
  • Parken an engen und unübersichtlichen Stellen (dadurch Rettungsweg oder Sicht versperrt)
  • Parken entgegen der Fahrtrichtung
  • Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Parkticket/Saisonkarte (Kulturhalle, Freibad, Narrenplätzle)
  • Parken ohne Parkscheibe bzw. mit abgelaufener Parkzeit auf Parkstreifen mit Parkscheibenpflicht
  • Halten und Parken bei beschildertem Halte-/Parkverbot


Zum Schuljahresbeginn werden dabei auch insbesondere die Bereiche vor Schulen und Kindergärten verstärkt kontrolliert! Die Gemeindeverwaltung bittet um Berücksichtigung und gegenseitige Rücksichtnahme!

Quelle: Die Informationen zu diesem Artikel sind den Gemeindenachrichten Nr. 35/2025 entnommen.

Symbolbild, Foto: iStock Nr. 1499102667
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