Hinweis des Ordnungsamtes zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
Ab sofort und insbesondere zu Schuljahresbeginn werden die Kontrollen verschärft durchgeführt und Verstöße direkt geahndet. Beispielsweise:
- Parken auf dem Gehweg (Fußgängerverkehr behindert/versperrt)
- Parken an engen und unübersichtlichen Stellen (dadurch Rettungsweg oder Sicht versperrt)
- Parken entgegen der Fahrtrichtung
- Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Parkticket/Saisonkarte (Kulturhalle, Freibad, Narrenplätzle)
- Parken ohne Parkscheibe bzw. mit abgelaufener Parkzeit auf Parkstreifen mit Parkscheibenpflicht
- Halten und Parken bei beschildertem Halte-/Parkverbot
Zum Schuljahresbeginn werden dabei auch insbesondere die Bereiche vor Schulen und Kindergärten verstärkt kontrolliert! Die Gemeindeverwaltung bittet um Berücksichtigung und gegenseitige Rücksichtnahme!
Quelle: Die Informationen zu diesem Artikel sind den Gemeindenachrichten Nr. 35/2025 entnommen.
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