Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen

In Remchingen gibt es solche Bereiche am alten Rathaus in Singen sowie am ehemaligen Rathaus in Wilferdingen. Aus aktuellem Anlass weit die Gemeinde darauf hin, was in verkehrsberuhigten Zonen erlaubt und verboten ist:

In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Auch Kinder dürfen hier spielen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Allerdings dürfen Fußgänger den Fahrverkehr auch nicht behindern. Fußgänger müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.

Dürfen Fahrzeuge in einem verkehrsberuhigten Bereich fahren? 
Ja. Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen allerdings besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Rechtsprechung werden teilweise 7 km/h und teilweise 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit angenommen.

Welche Vorfahrtsregeln gelten hier?
Bei kreuzenden Straßen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ist in der Regel rechts vor links zu beachten. Wer allerdings einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Fahrzeug verlässt und wieder auf eine normale Straße fährt, muss sich so verhalten wie beim Verlassen eines Grundstücks: Es gilt erhöhte Sorgfaltspflicht, das heißt, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden. Hier gilt nicht rechts vor links.

Darf man in einer verkehrsberuhigten Zone parken?
Parken ist hier nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Ausnahmen gelten ausschließlich für das Be- und Entladen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer, sich an diese Regeln zu halten, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten. 

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